fcpassau.de
GT-Schulen

GT-Schulen


Ganztagsschulen

Die Offene Ganztagsschule steht unter der pädagogischen Verantwortung der Schulleitung der Dreiflüsse-Realschule Passau.

Für die nachschulische Betreuung unserer Schüler nach dem staatlich genehmigten und geförderten Konzept einer „offenen Ganztagsschule“ haben wir einen

Kooperationsvertrag mit dem 1. FC Passau geschlossen.
Ansprechpartner und pädagogischer Leiter ist Herr Jürgen Ueberschaar.

Kontakt:
Hans-Jürgen Ueberschaar (Seminarrektor), pädagogische Leitung
Reichenberger Straße 26, 94036 Passau
Tel.: 0851-6371 – Fax: 0851-7561244 – mobil: 0170/5372953
E-mail: Ueberschaar@t-online.de

Derzeit werden ca. 80 Schüler an der Dreiflüsse-Realschule, Neuburger Str. 94, 94032 Passau (Schulgebäude) betreut.

Leistungsbeschreibung unseres Kooperationspartners

Betreuungszeit:
An Schultagen von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr, (freitags bis 15.30 Uhr), die Ferien sind von der Betreuung ausgenommen.

Konzeption:
Gemeinsames betreutes Mittagessen, ausreichend Studierzeit zur Erledigung der Hausaufgaben unter Aufsicht und Anleitung von Lehrern und pädagogischen Fachkräften;

Möglichkeit zu EDV-gestütztem Lernen sowie Stoffsammlung über Internet und aktuelle Nachschlagewerke mittels zeitgemäßer PC-Ausstattung;

anschließend Freizeitangebot mit sportlichem Schwerpunkt (Tischtennis, Fußball, Basketball, Volleyball, Leichtathletik …) begleitet von ausgebildeten Übungsleitern (Freigelände des Dreiflüssestadions, im Winter in nahe gelegenen Turnhallen) – für weniger Sportbegeisterte: Brett- oder Kartenspiele, kreative Beschäftigung, Lernspiele am PC; alternativ ab ca. 15:00 Uhr: Gelegenheit zur Aufarbeitung schulischer Defizite oder für vertiefende Übung (kein regelmäßiger Nachhilfeunterricht!) unter qualifizierter Anleitung.

Kosten:
Das Betreuungsangebot der offenen Ganztagsschule ist kostenlos.
Die monatlichen Elternbeiträge (September bis Juli) für Verpflegung sind gestaffelt nach der Anzahl der gebuchten Betreuungstage – von monatlich € 16,00 für einen Besuchstag pro Woche bis maximal € 80,00 für Betreuung von Montag bis Freitag.
Staatlicher Zuschuss zu den Essenskosten für Empfänger von Sozialleistungen kann beantragt werden („1-Euro-Essen“).