Der Ehrenrat
Der Ehrenrat besteht aus drei über 40-jährigen Mitgliedern. Nach Möglichkeit sollen für dieses Amt Ehrenmitglieder oder Mitglieder, die mindestens 20 Jahre dem Club angehören, gewählt werden. Der Ehrenrat wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. Vorstand und Vereinsbeirat unterbreiten der Mitgliederversammlung Vorschläge für die Wahl.
Die Mitglieder des Ehrenrats sind unabhängig und unterliegen keinen Weisungen
Der Ehrenrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Dieser ist Mitglied im Vereinsbeirat, hat jedoch kein Stimmrecht.
Der Ehrenrat hat die nachstehenden Aufgaben:
- Schlichtung bzw. Entscheidung bei Ehrenstreitigkeiten zwischen Mitgliedern, soweit Vereinsinteressen hiervon berührt werden.
- Entscheidungen über Einsprüche der durch den Vereinsbeirat ausgeschlossenen Mitglieder gemeinsam mit dem Vereinsbeirat.
Der Ehrenrat kann von jedem Mitglied angerufen werden. Seine Beschlüsse sind dem Vorstand und den Beteiligten mitzuteilen. Vereinsmitglieder sind verpflichtet, der Ladung des Ehrenrats Folge zu leisten.