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Vereinsbeirat

Vereinsbeirat


Vereins- und Wirtschaftsbeirat

Der Vereinsbeirat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Vorstandes, den zwei Kassenprüfern, bis zu drei Vertretern aus der Sparte Fußball, bis zu einem Vertreter der Sparte Bogenschützen, bis zu einem Vertreter je weiterer Sparte, dem Vorsitzenden des Ehrenrats, bis zu zwei Vertretern der jungen Generation und bis zu einem Ehrenamtsbeauftragtem.

Die Mitgliederversammlung kann darüber hinaus noch Beisitzer für bestimmte Aufgabengebiete wählen. Der Vereinsbeirat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen, ansonsten nach Bedarf oder wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden, im Falle dessen Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied einberufen und geleitet.

Der Vereinsbeirat berät den Vorstand. Weitere Aufgaben ergeben sich aus der Satzung. Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung weitergehende Einzelaufgaben übertragen.

Wirtschaftsbeirat:

Der Wirtschaftsbeirat besteht aus bis zu sieben Personen, die vom Vorstand vorgeschlagen und vom Vereinsbeirat mehrheitlich bestätigt werden. Der Wirtschaftsbeirat berät und unterstützt den Vorstand in finanziellen Angelegenheiten. Zu den Sitzungen des Wirtschaftsbeirats lädt der Vorstand oder einer seiner Vertreter ein. Der Wirtschaftsbeirat kann auch zu gemeinsamen Sitzungen mit Vorstand und Vereinsbeirat eingeladen werden. Mitglieder des Wirtschaftsbeirats haben kein Stimmrecht.

Der Vereins- und Wirtschaftsbeirat wird derzeit neu besetzt.